Kostenrückerstattung durch die Sozialversicherungsträger
Seit 1.1.2024 können Sie von den Kassen eine Unterstützung für die Klinisch psychologische Behandlung beantragen.
Hier finden Sie die nötigen Formulare und Daten, die mir durch den BÖP seit 15.3.24 bekannt sind.
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Gewähr. Bei detaillierten Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Versicherung.
Informationen zum Kostenzuschuss
Infos des Berufsverbandes der Psychologen
Ärztliche Bestätigung
Dieses Formular muss Ihr Hausarzt ausfüllen und Sie brauchen es spätestens vor der zweiten Behandlung bei mir, damit Sie die Rechnungen bei Ihrem Krankenversicherungsträger einreichen können.
Formular vor der 11. Sitzung
Dieses Formular wird benötigt, falls mehr als zehn Behandlungen erforderlich sind. Es muss vor der elften Behandlung bei Ihrem Krankenversicherungsträger eingereicht und bewilligt werden, damit Sie den Zuschuss auch für die weiteren Sitzungen bekommen. Es kann auch schon nach der siebten oder achten Behandlung abgegeben werden.