verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlichen Scheidungen

Eine Scheidung bedeutet die Trennung der Ehepartner, sie bleiben aber Eltern für ihre Kinder und das ein Leben lang.

Kinder brauchen die Beziehung zu beiden Elternteilen. Die ersten beiden Jahre nach der Trennung sind für Kinder am intensivsten. Sie müssen sich an die neue Situation gewöhnen und brauchen dabei viel Unterstützung.

 

In der Beratung vor einvernehmlichen Scheidungen ist mir wichtig Ihnen mitzuteilen, wie Sie richtig agieren können, damit Ihr Kind gut durch diese schwierige Zeit kommt und welche Aspekte Sie beachten müssen um Ihr Kind bestmöglich zu unterstützen.

   

Für uns – als Eltern

Für unser Kind/unsere Kinder

 

  • Elternberatung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz -
    verpflichtende Beratung für Eltern, die sich einvernehmlich scheiden lassen
  • neue Herausforderungen im Erziehungsalltag
  • Erziehungsfragen
  • Erleben, Bedürfnisse und Rechte der Kinder
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Kind
  • Möglichkeiten der Gestaltung des Alltags

 

 

Hinweis:

In der Sitzung der ExpertInnenkommission vom 3. September 2013 zur Beurteilung der Eignung für die "Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" wurde meine Eignung für die genannte Aufgabe zu den in den Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG geforderten Kriterien festgestellt.

 

 

Ich bin somit

  • vom Bundesministerium für Justiz,
  • der Kinder und Jugendanwaltschaft und
  • vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

zertifiziert diese Beratung durchzuführen.